Tauchen in Coronazeiten
Da sich die Corona Lage permanent ändert, sind in jedem Fall die jeweils aktuellen „Verordnungen und Allgemeinverfügungen“ auf Bundes-, Landes-, und kommunaler Ebene zu beachten. Teilweise sind die Tauchplätze von den jeweiligen Betreibern vorübergehen geschlossen worden.
Die verschiedenen Tauchverbände haben für die Ausbildung zeitlich befristeten Regelungen eingeführt.
Die betrifft die grundsätzlichen Hygienereglungen, die Ausrüstung, die Tauchgangsplanung sowie die Rettungs- und Notfallübungen.
Die Tauchplätze haben zusätzlich eigene Reglungen, die beachtet werden müssen. Bitte Informiert euch dort vorab.
Aktuelle Emfehlungen des VDST bei einer Infektion
Bei einer Infektion mit dem Erreger SARS-CoV2 erlischt zunächst eine vorhandene Tauchtauglichkeit.
Die (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit nach Ende der Erkrankung sollte ausschließlich durch einen tauchmedizinisch qualifizierte/n Ärztin/Arzt erfolgen. Das reine Abklingen der Symptome, wie bei einem grippalen Infekt, ist nicht ausreichend.
Für die (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit werden im Folgenden Handlungsempfehlungen gegeben, welche den Wissensstand im 1. Quartal 2022 darstellen.
Derzeit hat sich die Gesamtlage der Pandemie in Deutschland gegenüber Frühjahr 2021 verändert: ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung und somit auch der Taucher, ist vollständig geimpft, und der inzwischen vorherrschende Virusstamm ist die aktuelle Omikron-Variante mit offensichtlich eher milderen Verläufen.
Parallel hierzu ist allerdings die Sensibilisierung für Post-Covid – die verlängerte und auch verzögerte Rekonvaleszenz, sowie für Long-Covid – eine möglicherweise chronisch-inflammative Covid-Nacherkrankung mit teilweise protrahiertem Verlauf – gestiegen.
Diese Aspekte sollten grundsätzlich mit betrachtet werden, wenn die Frage der Rückkehr zum Tauchsport beantwortet werden soll.
Quelle : VDST